Kostenloser Unterricht
Sie haben Anspruch auf staatlich geförderte, kostenlose Nachhilfe / Lernförderung ( Bildung und Teilhabe- Bu T ):
* wenn Sie schon Unterstützung vom Staat bekommen, zum Beispiel Bürgergeld, Sozialhilfe, einen Kinderzuschlag oder Wohngeld.
* die Schule muss zusätzlich bestätigen, dass eine Nachhilfe benötigt wird.
* Bildungsleistungen erhalten Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre, die eine allgemeine Schule oder Berufsschule ohne Ausbildungsvergütung besuchen.